Verhinderungspflege abrechnen
Verhinderungspflege rechnen Sie mit einer Kostenaufstellung und einem Stundennachweis bei der Pflegekasse ab – vorher beantragt oder nachträglich. Unsere kostenlose Vorlage erstellt beides als PDF und zeigt, wie viel vom Entlastungsbudget (3.539 € im Jahr) danach übrig bleibt.
Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Entlastungsbudget
- 3.539 € / Jahr
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen
- Nahe Angehörige
- 2 × Pflegegeld
- plus Fahrtkosten und Verdienstausfall
- Abrechnen
- jederzeit
- auch nachträglich, auch monatlich
- Verfall
- 31.12.
- kein Übertrag ins Folgejahr
So rechnen Sie die Verhinderungspflege ab
- Jeden Einsatz notieren: Datum, Stunden, wer vertreten hat.
- Vorlage oben ausfüllen und das PDF herunterladen.
- Die Vertretung unterschreibt den Stundennachweis (Seite 2), Sie den Brief.
- Mit Rechnung (Pflegedienst) oder Belegen für Fahrtkosten und Verdienstausfall an die Pflegekasse schicken.
Wie viel erstattet wird
Vertreten Nachbarn, Freunde, entfernte Verwandte oder ein Dienst, zahlt die Kasse die Kosten bis zum Restbudget. Bei nahen Angehörigen – verwandt oder verschwägert bis zum zweiten Grad, oder im selben Haushalt – gilt für die Pflege selbst eine niedrigere Grenze: das Zweifache des Pflegegelds. Nachgewiesene Aufwendungen kommen dazu (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Mit dem Rechner auf der Seite Verhinderungspflege können Sie das vorher durchspielen.
Restbudget im Blick behalten
Haben Sie Ihr Pflegekonto auf diesem Gerät gespeichert, verbuchen Sie die Erstattung nach dem Download mit einem Klick. Das Konto zeigt dann, wie viel vom Budget noch übrig ist, bevor es am 31. Dezember verfällt.