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Hörgeräte-Zuzahlung

Die Zuzahlung für ein Hörgerät beträgt 10 € je Gerät, für zwei Geräte also 20 €. Jeder Hörakustiker mit Kassenvertrag muss Ihnen mindestens ein Gerät anbieten, für das Sie darüber hinaus nichts zahlen.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband

Zuzahlung
10 € je Gerät
einmalig bei der Abgabe
Unter 18 Jahren
keine
Befreiung ab
2 % des Einkommens
1 % bei chronisch Kranken
Kasse zahlt, beide Ohren
1.603,81 €

So berechnet sich die Zuzahlung

Für Hilfsmittel gilt: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € (§ 61 SGB V). Weil jedes Hörgerät mehr als 100 € kostet, sind es immer 10 € je Gerät. Batterien zahlen Erwachsene selbst.

Hörgerät ohne Eigenanteil

Die Krankenkasse zahlt den Festbetrag – 1.603,81 € für zwei Geräte. Jeder Vertragsakustiker muss mindestens ein Gerät anbieten, das damit voll bezahlt ist. Dieses Gerät erfüllt Mindeststandards: digital, mindestens sechs Kanäle, Unterdrückung von Rückkopplung und Störgeräuschen, drei Hörprogramme.

Was ein Aufpreis bringt und was er kostet, steht unter Hörgeräte-Preise.

Befreiung von der Zuzahlung

Übersteigen alle Zuzahlungen eines Jahres die Belastungsgrenze (§ 62 SGB V), stellt die Krankenkasse auf Antrag eine Befreiung aus. Maßgeblich ist das Familieneinkommen; für Kinder und Ehepartner gibt es Freibeträge. Wer eine Schwerbehinderung hat, sollte zusätzlich die steuerlichen Vorteile prüfen.

Häufige Fragen

Gibt es Hörgeräte ganz ohne Zuzahlung?
Ohne Eigenanteil ja, ohne gesetzliche Zuzahlung nur in Ausnahmen: für Kinder und Jugendliche unter 18 und für alle, die von Zuzahlungen befreit sind. Alle anderen zahlen 10 € je Gerät.
Was ist der Unterschied zwischen Zuzahlung und Eigenanteil?
Die Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt und geht an die Krankenkasse. Der Eigenanteil (auch Aufzahlung) ist der Aufpreis für ein Gerät, das mehr kostet als der Festbetrag – er ist freiwillig.
Wie werde ich von Zuzahlungen befreit?
Wer im Jahr mehr als 2 % seiner Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für Zuzahlungen ausgibt – 1 % bei chronisch Kranken –, stellt bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung für den Rest des Jahres. Belege sammeln, auch für Medikamente und Physiotherapie.
Der Akustiker will mir nur teure Geräte zeigen – was tun?
Bestehen Sie auf einem Gerät ohne Eigenanteil zum Vergleich. Wenn Sie ein teureres Gerät wählen, müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen ein Gerät ohne Aufpreis angeboten wurde. Unterschreiben Sie das nur, wenn es stimmt. Im Zweifel hilft Ihre Krankenkasse.
Zahlt die Kasse mehr als den Festbetrag, wenn ich es medizinisch brauche?
Ja, wenn nur ein teureres Gerät den Hörverlust ausreichend ausgleicht. Das muss der Akustiker im Test belegen. Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.