Pflegegrad-Widerspruch
Gegen einen Pflegegrad-Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – kostenlos und zunächst ohne Begründung. Hier berechnen Sie die Frist und erstellen einen fristwahrenden Widerspruch als PDF.
Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Frist
- 1 Monat
- ab Bekanntgabe (§ 84 SGG)
- Kosten
- keine
- Begründung
- nachreichen
- erst Gutachten anfordern
- Form
- schriftlich
- mit Unterschrift
Fristrechner
So gehen Sie vor
- Frist berechnen und den Widerspruch rechtzeitig abschicken – am besten per Einschreiben oder Fax.
- Mit dem Widerspruch das vollständige Pflegegutachten anfordern (ist im Brief enthalten).
- Das Gutachten lesen: Wo wurde der Hilfebedarf zu niedrig eingeschätzt? Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen hilft bei der Begründung.
- Begründung nachreichen – dabei hilft die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse (§ 7a SGB XI).
Was dieser Service nicht leistet
Wir erstellen nur den fristwahrenden Widerspruch ohne Begründung. Wir prüfen Ihren Bescheid nicht und machen keine Aussage darüber, wie das Verfahren ausgeht. Für eine Begründung im Einzelfall wenden Sie sich an die Pflegeberatung, einen Sozialverband (z. B. VdK, SoVD) oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Ein per Post verschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Muss ich den Widerspruch sofort begründen?
Nein. Es genügt, fristgerecht Widerspruch einzulegen. Die Begründung kann nachgereicht werden, zum Beispiel nachdem Sie das Pflegegutachten gelesen haben.
Kostet ein Widerspruch Geld?
Nein. Das Widerspruchsverfahren bei der Pflegekasse ist kostenlos.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Die Pflegekasse prüft den Fall erneut, oft mit einem zweiten Gutachten. Bleibt es bei der Entscheidung, entscheidet ein Widerspruchsausschuss. Danach ist eine Klage beim Sozialgericht möglich, ebenfalls ohne Gerichtskosten.
Was, wenn die Frist abgelaufen ist?
Fehlte im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung oder war sie falsch, beträgt die Frist ein Jahr. Sonst kann jederzeit ein neuer Antrag auf Höherstufung gestellt werden, wenn sich der Hilfebedarf verändert hat.