Rente für pflegende Angehörige
Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse: bis 198,62 € bis 735,63 € im Monat, je nach Pflegegrad. Das erhöht Ihre spätere Rente wie Beiträge aus Arbeit.
Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrad 2
- 198,62 € / Monat
- Rentenbeitrag, höchstens
- Pflegegrad 3
- 316,32 € / Monat
- Pflegegrad 4
- 514,94 € / Monat
- Pflegegrad 5
- 735,63 € / Monat
Voraussetzungen
- Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2 und wird zu Hause gepflegt.
- Sie pflegen mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
- Sie arbeiten regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
- Sie pflegen nicht erwerbsmäßig – das Pflegegeld, das Sie weitergereicht bekommen, ist unschädlich.
Rentenbeiträge 2026 nach Pflegegrad
Höchstbeträge bei reinem Pflegegeld; bei Kombinations- oder Sachleistung fallen sie geringer aus.
| Pflegegrad | Rentenbeitrag im Monat | im Jahr |
|---|---|---|
| 2 | bis 198,62 € | bis 2.383,44 € |
| 3 | bis 316,32 € | bis 3.795,84 € |
| 4 | bis 514,94 € | bis 6.179,28 € |
| 5 | bis 735,63 € | bis 8.827,56 € |
Arbeitslosenversicherung, wenn Sie den Job aufgeben
Wer für die Pflege ganz aus dem Beruf aussteigt, bleibt arbeitslosenversichert: Die Pflegekasse zahlt 51,42 € im Monat an die Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass Sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Endet die Pflege, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld und Hilfe bei der Rückkehr in den Beruf.
Mehr für pflegende Angehörige
- Pflegezeit und Familienpflegezeit: Freistellung mit Kündigungsschutz.
- Pflege-Pauschbetrag: bis 1800 € im Jahr von der Steuer absetzen.
- Pflegekonto: alle Leistungen für die gepflegte Person mit Fristen.
Rechtsgrundlage: § 44 SGB XI (Rente) und § 44 Abs. 2b SGB XI (Arbeitslosenversicherung).