Pflegeheim-Kosten
Im Pflegeheim zahlen Sie einen Eigenanteil aus drei Teilen: Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad 805 € bis 2.096 € im Monat und senkt den Eigenanteil für die Pflege mit einem Zuschlag von 15 % im ersten bis 75 % ab dem vierten Jahr.
Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Zuschlag im 1. Jahr
- 15 %
- auf den pflegebedingten Eigenanteil
- Zuschlag im 2. Jahr
- 30 %
- Zuschlag im 3. Jahr
- 50 %
- Zuschlag ab dem 4. Jahr
- 75 %
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
- Pflegebedingter Eigenanteil: der Teil der Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht übernimmt. Nur hierauf gibt es den Zuschlag.
- Unterkunft und Verpflegung: Zimmer, Essen, Reinigung – zahlen Sie vollständig selbst.
- Investitionskosten: Anteil an Gebäude und Ausstattung. In einigen Bundesländern gibt es dafür Pflegewohngeld.
Rechenbeispiel
Angenommen, das Heim berechnet 1.700 € pflegebedingten Eigenanteil, 1.000 € für Unterkunft und Verpflegung und 500 € Investitionskosten im Monat:
| Aufenthalt | Eigenanteil Pflege | Gesamt pro Monat |
|---|---|---|
| im 1. Jahr (−15 %) | 1.445 € | 2.945 € |
| im 2. Jahr (−30 %) | 1.190 € | 2.690 € |
| im 3. Jahr (−50 %) | 850 € | 2.350 € |
| ab dem 4. Jahr (−75 %) | 425 € | 1.925 € |
Beispielwerte, keine Durchschnittswerte. Die Sätze Ihres Heims stehen im Heimvertrag; die Pflegekasse hat Preisvergleichslisten.
Kosten senken
- Heimrechnung prüfen: Stehen Leistung der Pflegekasse und Zuschlag darauf?
- Pflegewohngeld (je nach Bundesland) und Wohngeld prüfen.
- Heimkosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Vor dem Umzug ins Heim lohnt oft ein Test: Kurzzeitpflege für einige Wochen, bezahlt aus dem Entlastungsbudget. Rechtsgrundlage: § 43 SGB XI, § 43c SGB XI.