Pflegegrad 1
Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag und 42 € für die Pflegebox im Monat – zusammen 2.076 € im Jahr. Dazu kommen ein Hausnotruf und bis zu 4.180 € für Umbauten.
Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Entlastungsbetrag
- 131 € / Monat
- für Haushaltshilfe und Betreuung
- Pflegebox
- 42 € / Monat
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Hausnotruf
- 27 € / Monat
- wenn die Person oft allein ist
- Wohnumfeldverbesserung
- 4.180 € je Maßnahme
- je Umbau, Antrag vor Auftrag
Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 (Pflege zu Hause)
| Leistung | Betrag 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | für Haushaltshilfe und Betreuung |
| Pflegebox | 42 € / Monat | Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
| Hausnotruf | 27 € / Monat | wenn die Person oft allein ist |
| Wohnumfeldverbesserung | 4.180 € je Maßnahme | je Umbau, Antrag vor Auftrag |
Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 131 € im Monat direkt an das Heim.
Beispielrechnung: Ihr Pflegekonto bei Pflegegrad 1
Angenommen: Pflege zu Hause durch Angehörige, Sie pflegen selbst, bisher ist nichts beantragt. Treppen, Bad, Berufstätigkeit und Bundesland ändern das Ergebnis – der Assistent fragt danach.
Beispielkonto bei Pflegegrad 12.076 € ungenutzt pro Jahr, mit Fristen und Anträgen
Ihr Pflegekonto 2026
Ungenutzte Leistungen pro Jahr
2.076 €
+ einmalig bis 4.180 € Zuschuss für einen Umbau
Pflegegrad 1 · 2 Leistungen werden nach Ihren Angaben noch nicht genutzt.
Jetzt tun
Diese Leistungen verfallen, wenn niemand sie abruft.
Entlastungsbetrag
Ungenutzt131 € pro Monat= 1.572 € im Jahr
- Verfällt am 30.06.2027
Geld für Hilfe im Alltag: Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Betreuung oder Tagespflege. Die Pflegekasse erstattet die Rechnungen anerkannter Anbieter. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
So lösen Sie es ein
- Anerkannten Anbieter für Alltagshilfe suchen (Liste bei der Pflegekasse oder im Pflegeportal Ihres Landes).
- Leistung in Anspruch nehmen, Rechnung aufbewahren.
- Rechnung bei der Pflegekasse einreichen – oder den Anbieter direkt mit der Kasse abrechnen lassen (Abtretungserklärung).
Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI
Pflegehilfsmittel (Pflegebox)
Ungenutzt42 € pro Monat= 504 € im Jahr
- Jeder Monat ohne Box verfällt.
Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz: Die Pflegekasse zahlt diese Verbrauchsartikel jeden Monat. Ein Anbieter liefert die Box nach Hause und rechnet direkt mit der Kasse ab – ohne Zuzahlung.
So lösen Sie es ein
- Pflegebox-Anbieter wählen (Lieferung kostenlos, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse).
- Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen – der Anbieter schickt ihn an die Kasse.
- Box wird monatlich geliefert; Inhalt jederzeit änderbar.
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI
Auch möglich
Bei Bedarf: antippen für Details und Anleitung.
Umbau der WohnungZuschuss bis 4.180 € je Maßnahme
- Wichtig: Antrag vor der Auftragsvergabe stellen.
Türverbreiterung, Rampe, Haltegriffe oder ein anderer Umbau, der die Pflege zu Hause erleichtert: Die Pflegekasse gibt einen Zuschuss.
So lösen Sie es ein
- Angebot einholen, aber noch keinen Auftrag erteilen.
- Antrag auf Wohnumfeldverbesserung mit Angebot bei der Pflegekasse stellen.
- Erst nach der Bewilligung beauftragen.
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI
Pflegekurs für Angehörigekostenlos
Kurse zu Heben, Lagern, Demenz oder Umgang mit Belastung – auch online oder als Schulung zu Hause. Die Pflegekasse trägt die Kosten.
So lösen Sie es ein
- Bei der Pflegekasse nach Kursen fragen oder einen kostenlosen Online-Kurs wählen.
Rechtsgrundlage: § 45 SGB XI
Beträge: Stand 25.09.2026, Leistungsrecht der Pflegeversicherung (SGB XI). Die Übersicht beruht auf Ihren Angaben und ist keine Entscheidung der Pflegekasse. Keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Achtung, Reformentwurf: Nach dem Entwurf der Pflegereform 2027 sollen Entlastungsbetrag und Pflegebox bei Pflegegrad 1 entfallen. Beschlossen ist das nicht – bis dahin lohnt es sich, beides zu nutzen.
Wann liegt Pflegegrad 1 vor?
Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: 12,5 bis unter 27 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Typisch: Die Person lebt weitgehend selbstständig, braucht aber Hilfe bei einzelnen Dingen – etwa beim Putzen, Einkaufen oder beim Duschen, oder sie ist nach einem Sturz unsicher auf den Beinen. Entscheidend ist aber nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig die Person im Alltag ist. Eine erste Einschätzung gibt der Pflegegrad-Rechner.
So kommen Sie an die Leistungen
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen – ein Anruf genügt, das Datum des Anrufs zählt.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, meist zu Hause.
- Bescheid prüfen. Ist der Pflegegrad zu niedrig, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch.
- Leistungen einzeln abrufen – viele werden nicht automatisch gezahlt.