Schwerbehindertenausweis beantragen
Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie beim Versorgungsamt – online, per Formular oder formlos per Brief. Das Amt stellt den Grad der Behinderung (GdB) fest; ab GdB 50 gibt es den Ausweis.
Stand: 27.09.2026 · Quelle: SGB IX
- Ausweis ab
- GdB 50
- Gleichstellung ab
- GdB 30
- über die Agentur für Arbeit
- Kosten
- keine
- Dauer
- 3–6 Monate
- gilt ab Antragstag
Schritt für Schritt
- Antrag stellen beim Versorgungsamt (§ 152 SGB IX). Alle Erkrankungen angeben, auch solche, die harmlos wirken – Hören, Sehen, Psyche, Schmerzen.
- Ärzte nennen und von der Schweigepflicht entbinden. Aktuelle Befunde, Klinikberichte und Reha-Berichte in Kopie beilegen.
- Merkzeichen gleich mitbeantragen, wenn sie in Frage kommen: G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), B (Begleitperson), Bl, Gl, RF.
- Passfoto beilegen, wenn Sie ab GdB 50 rechnen.
- Bescheid prüfen: GdB, Merkzeichen, Befristung. Frist für den Widerspruch: ein Monat.
Zuständige Stelle je Bundesland
Der Link führt zur Antragsseite der Behörde – dort auch der Online-Antrag, wo es einen gibt.
- Baden-Württemberg: Versorgungsamt im Landratsamt (online möglich)
- Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) (online möglich)
- Berlin: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Brandenburg: Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) (online möglich)
- Bremen: Amt für Versorgung und Inklusion (AVIB) (online möglich)
- Hamburg: Versorgungsamt Hamburg (online möglich)
- Hessen: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales (online möglich)
- Mecklenburg-Vorpommern: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) (online möglich)
- Niedersachsen: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (online möglich)
- Nordrhein-Westfalen: Kreis oder kreisfreie Stadt (Online-Antrag ELSA) (online möglich)
- Rheinland-Pfalz: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (online möglich)
- Saarland: Landesamt für Soziales (online möglich)
- Sachsen: Landratsamt oder kreisfreie Stadt
- Sachsen-Anhalt: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
- Schleswig-Holstein: Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
- Thüringen: Landratsamt oder kreisfreie Stadt (Versorgungsamt)
Pflegegrad und GdB
Beides wird getrennt festgestellt: der Pflegegrad von der Pflegekasse, der GdB vom Versorgungsamt. Ein Bescheid über den Pflegegrad hilft aber als Beleg. Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat, sollte das Merkzeichen H prüfen – es bringt unter anderem den höchsten Steuer-Pauschbetrag. Noch kein Pflegegrad? Siehe Pflegegrad beantragen.
Was der Ausweis bringt
Steuer, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, frühere Rente, Freifahrt – die Übersicht nach GdB steht unter Schwerbehindertenausweis: Vorteile.