Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung beträgt 2026 je nach Pflegegrad 796 € bis 2.299 € im Monat. Sie bezahlt einen ambulanten Pflegedienst, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet – ab Pflegegrad 2. Was der Dienst nicht verbraucht, wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrad 2
- bis 796 € / Monat
- statt 347 € Pflegegeld
- Pflegegrad 3
- bis 1.497 € / Monat
- statt 599 € Pflegegeld
- Pflegegrad 4
- bis 1.859 € / Monat
- statt 800 € Pflegegeld
- Pflegegrad 5
- bis 2.299 € / Monat
- statt 990 € Pflegegeld
Was der Pflegedienst über die Sachleistung abrechnet
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Anziehen, Toilettengang
- Hilfe bei Mahlzeiten und Mobilität
- Pflegerische Betreuung, etwa Begleitung und Beschäftigung
- Hilfe im Haushalt
Die Preise je Einsatz legt jeder Pflegedienst mit den Pflegekassen fest. Lassen Sie sich vorab einen Kostenvoranschlag geben: Was über der Sachleistung liegt, zahlen Sie selbst – oder über den Entlastungsbetrag.
Kombinationsleistung: Rechenbeispiel
Pflegegrad 3, der Pflegedienst rechnet 898,20 € ab – das sind 60 % der Sachleistung von 1.497 €. Die übrigen 40 % werden als Pflegegeld ausgezahlt: 40 % von 599 € = 239,60 € im Monat.
Pflegegeld-Rechner: mit Pflegedienst
Genutzt: 0 % der Sachleistung von 1.497,00 €
Pflegegeld: 599,00 € im Monat
Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Umgewandelte Beträge für Alltagshilfen (§ 45a Abs. 4) zählen wie genutzte Sachleistung.
40 % umwandeln für Alltagshilfen
Wer die Sachleistung nicht ausschöpft, kann bis zu 40 % für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden – bei Pflegegrad 3 also bis zu 598,80 € im Monat. Das lohnt sich vor allem, wenn der Entlastungsbetrag schon aufgebraucht ist. Der umgewandelte Betrag mindert das anteilige Pflegegeld.
So beantragen Sie Pflegesachleistung
- Zugelassenen Pflegedienst suchen – die Pflegekasse hat eine Liste.
- Pflegevertrag schließen und festlegen, welche Einsätze der Dienst übernimmt.
- Sachleistung oder Kombinationsleistung bei der Pflegekasse beantragen. Der Dienst rechnet direkt ab.
Rechtsgrundlage: § 36 SGB XI, Kombinationsleistung § 38 SGB XI.