Pflegegrad-Rechner
Der Pflegegrad hängt davon ab, wie selbstständig jemand im Alltag ist – bewertet in sechs Bereichen mit insgesamt bis zu 100 Punkten. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5.
Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Selbstversorgung
- 40 %
- wichtigster Bereich
- Krankheit und Therapie
- 20 %
- Denken oder Verhalten
- 15 %
- der höhere Wert zählt
- Alltag / Bewegen
- 15 % / 10 %
Beantworten Sie alle sechs Fragen, dann erscheint hier die Einschätzung.
So beantragen Sie den Pflegegrad
- Pflegekasse anrufen (sie sitzt bei der Krankenkasse): „Ich möchte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen.“
- Antragsformular ausfüllen und zurückschicken.
- Begutachtung zu Hause durch den Medizinischen Dienst – Pflegetagebuch bereithalten.
- Bescheid prüfen. Zu niedrig? Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen
Wie genau ist der Pflegegrad-Rechner?
Er folgt der Gewichtung des Begutachtungsverfahrens (§ 15 SGB XI), fragt aber pro Bereich nur eine grobe Stufe ab statt 64 Einzelkriterien. Das Ergebnis ist eine Orientierung. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse nach dem Gutachten.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Ein Anruf oder kurzes Schreiben an die Pflegekasse genügt. Das Datum zählt: Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Antragsmonat. Danach kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zur Begutachtung nach Hause.
Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?
Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch, legen Sie Arztberichte und Medikamentenplan bereit und seien Sie als Angehörige beim Termin dabei. Schildern Sie einen typischen, eher schlechten Tag.