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Bestattungskosten

Eine Feuerbestattung kostet etwa 3.200 € bis 6.000 €, eine Erdbestattung mit Grabstein und Friedhofsgebühren oft 7.800 € bis 13.000 € oder mehr. Bezahlen müssen die Erben; wer das nicht kann, bekommt Hilfe vom Sozialamt.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Verbraucherzentrale

Feuerbestattung
3.200 €–6.000 €
Richtwert, gesamt
Erdbestattung
7.800 €–13.000 €
Richtwert, mit Grabstein
Wer zahlt
die Erben
§ 1968 BGB
Erbschaftsteuer
15.000 € pauschal
abziehbar ohne Nachweis

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

  • Bestatter: Sarg oder Urne, Überführung, Versorgung, Formalitäten, Trauerfeier. Der größte Posten, den Sie selbst beeinflussen.
  • Friedhof: Grabnutzung, Beisetzung, Kapelle. Die Gebühren legt jede Gemeinde selbst fest – in Großstädten oft ein Mehrfaches wie auf dem Land.
  • Krematorium und Amt: Einäscherung, Leichenschau, zweite Leichenschau vor der Kremation, Sterbeurkunden.
  • Grabstein und Grabpflege: bei Erdgräbern oft mehrere tausend Euro, dazu die Pflege über die Ruhezeit.
  • Trauerfeier: Anzeigen, Blumen, Redner, Trauercafé.

Die Spannen oben sind Richtwerte aus Vergleichsportalen und Verbraucherratgebern. Die Gebührensatzung Ihres Friedhofs finden Sie auf der Seite der Gemeinde. Holen Sie zwei Angebote von Bestattern ein – die Preise für dieselbe Leistung unterscheiden sich deutlich.

So sparen Sie, ohne am Abschied zu sparen

  • Urnengrab, Rasengrab oder Baumbestattung statt Wahlgrab mit Grabstein.
  • Einzelposten im Angebot prüfen und nur buchen, was Sie wirklich wollen.
  • Trauerfeier in der Friedhofskapelle statt in einer eigenen Halle.

Hilfe vom Sozialamt

Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII). Geprüft wird das Einkommen und Vermögen der Verpflichteten, nicht das des Verstorbenen. Wer vorsorgen will, liest weiter bei Bestattungsvorsorge.

Häufige Fragen

Wer muss die Beerdigung bezahlen?
Die Erben (§ 1968 BGB). Schlagen alle das Erbe aus, bleiben die nächsten Angehörigen nach dem Bestattungsgesetz des Landes bestattungspflichtig – meist Ehepartner, dann Kinder. Sie können sich die Kosten später von den Erben zurückholen.
Zahlt die Krankenkasse Sterbegeld?
Nein, das gesetzliche Sterbegeld wurde 2004 abgeschafft. Beamte und Versicherte der Unfallversicherung können noch Sterbegeld erhalten.
Was übernimmt das Sozialamt?
Die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung, wenn es dem Verpflichteten nicht zuzumuten ist, sie zu tragen. Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt am Sterbeort, möglichst vor dem Auftrag an den Bestatter.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
In der Erbschaftsteuer werden pauschal 15.000 € abgezogen, ohne Nachweis. In der Einkommensteuer nur, soweit die Kosten den Nachlass übersteigen und Sie zur Zahlung verpflichtet waren.
Darf ich das Konto des Verstorbenen für die Beerdigung nutzen?
Viele Banken zahlen Bestatterrechnungen direkt vom Konto des Verstorbenen, auch vor dem Erbschein. Fragen Sie bei der Bank nach und legen Sie Sterbeurkunde und Rechnung vor.