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Pflegereform 2027

Die Pflegereform 2027 ist noch nicht beschlossen. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) will Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege ab 01.01.2027 durch neue Budgets ersetzen – und bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag und die Pflegebox streichen. Bis zu einem Beschluss gilt alles, was heute zusteht.

Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Status
Entwurf
Referentenentwurf vom 05.06.2026
Geplant ab
01.01.2027
Pflegegrad 1
− 2.076 € / Jahr
Entlastungsbetrag und Pflegebox fallen weg
Heute gilt
Recht 2026
unverändert bis zum Beschluss

Heute und nach dem Entwurf im Vergleich

PflegegradPflegegeld heuteEntlastungsbudget (Entwurf)Sachleistung heuteSachleistungsbudget (Entwurf)
2347 €386 €796 €889 €
3599 €638 €1.497 €1.590 €
4800 €889 €1.859 €2.089 €
5990 €1.079 €2.299 €2.529 €

Wichtig: Das neue Entlastungsbudget soll auch die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (heute 42 € zusätzlich) und geplante Ersatzpflege abdecken. Der Zuwachs von 39 bis 89 € im Monat wird dadurch teilweise wieder aufgezehrt.

Was sonst geplant ist

  • Überbrückungsbudget statt gemeinsamem Jahresbetrag: bis 1.855 € (Pflegegrad 2 und 3) bzw. 2.285 € (Pflegegrad 4 und 5) im Jahr – heute sind es 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
  • Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag: 175 € im Monat ab 25 Jahren, 300 € darunter – nur noch ab Pflegegrad 2.
  • Neue Pflegegrade 2 und 3: in den ersten drei Monaten nur das halbe Entlastungsbudget.
  • Rentenbeiträge für pflegende Angehörige: Der Entwurf sieht eine Kürzung vor, die politisch umstritten ist.
  • Ab 2028: Pflegebegleitung, Pflege-Notdienste und Akut-Kurzzeitpflegeplätze.

Was Sie jetzt tun können

  1. Offene Ansprüche 2026 nutzen: Pflegekonto berechnen und sehen, was noch verfällt.
  2. Bei Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag und Pflegebox jetzt abrufen, solange es sie gibt.
  3. Ist mehr Hilfe nötig als beim letzten Gutachten? Eine Höherstufung lohnt sich unabhängig von der Reform.

Stand: 26.09.2026. Quelle: Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Alle Entwurfszahlen können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Kabinett entschieden hat.

Häufige Fragen

Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?
Nein. Es gibt einen Referentenentwurf vom 05.06.2026. Das Bundeskabinett hat ihn bisher nicht beschlossen, danach müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bis dahin gelten die heutigen Leistungen unverändert.
Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?
Nein, der Pflegegrad bleibt. Nach dem Entwurf sollen aber der Entlastungsbetrag (131 € im Monat) und die 42 € für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1 wegfallen.
Sollte ich Leistungen jetzt noch nutzen?
Ja. Was 2026 zusteht, sollten Sie 2026 abrufen – vor allem das Entlastungsbudget (verfällt am 31.12.) und den Entlastungsbetrag. Wie Restguthaben aus 2026 nach einer Reform behandelt würden, ist offen.
Wird das Pflegegeld gekürzt?
Das Pflegegeld soll im neuen Entlastungsbudget aufgehen, das je Pflegegrad etwas höher ist. Allerdings soll das Budget auch Pflegehilfsmittel und geplante Ersatzpflege abdecken, die heute zusätzlich bezahlt werden. Unter dem Strich kann es für viele Familien weniger werden.