Pflegereform 2027
Die Pflegereform 2027 ist noch nicht beschlossen. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) will Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege ab 01.01.2027 durch neue Budgets ersetzen – und bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag und die Pflegebox streichen. Bis zu einem Beschluss gilt alles, was heute zusteht.
Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Status
- Entwurf
- Referentenentwurf vom 05.06.2026
- Geplant ab
- 01.01.2027
- Pflegegrad 1
- − 2.076 € / Jahr
- Entlastungsbetrag und Pflegebox fallen weg
- Heute gilt
- Recht 2026
- unverändert bis zum Beschluss
Heute und nach dem Entwurf im Vergleich
| Pflegegrad | Pflegegeld heute | Entlastungsbudget (Entwurf) | Sachleistung heute | Sachleistungsbudget (Entwurf) |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 347 € | 386 € | 796 € | 889 € |
| 3 | 599 € | 638 € | 1.497 € | 1.590 € |
| 4 | 800 € | 889 € | 1.859 € | 2.089 € |
| 5 | 990 € | 1.079 € | 2.299 € | 2.529 € |
Wichtig: Das neue Entlastungsbudget soll auch die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (heute 42 € zusätzlich) und geplante Ersatzpflege abdecken. Der Zuwachs von 39 bis 89 € im Monat wird dadurch teilweise wieder aufgezehrt.
Was sonst geplant ist
- Überbrückungsbudget statt gemeinsamem Jahresbetrag: bis 1.855 € (Pflegegrad 2 und 3) bzw. 2.285 € (Pflegegrad 4 und 5) im Jahr – heute sind es 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
- Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag: 175 € im Monat ab 25 Jahren, 300 € darunter – nur noch ab Pflegegrad 2.
- Neue Pflegegrade 2 und 3: in den ersten drei Monaten nur das halbe Entlastungsbudget.
- Rentenbeiträge für pflegende Angehörige: Der Entwurf sieht eine Kürzung vor, die politisch umstritten ist.
- Ab 2028: Pflegebegleitung, Pflege-Notdienste und Akut-Kurzzeitpflegeplätze.
Was Sie jetzt tun können
- Offene Ansprüche 2026 nutzen: Pflegekonto berechnen und sehen, was noch verfällt.
- Bei Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag und Pflegebox jetzt abrufen, solange es sie gibt.
- Ist mehr Hilfe nötig als beim letzten Gutachten? Eine Höherstufung lohnt sich unabhängig von der Reform.
Stand: 26.09.2026. Quelle: Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Alle Entwurfszahlen können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Kabinett entschieden hat.