Schwerbehindertenausweis: Vorteile
Mit Schwerbehindertenausweis sparen Sie Steuern (Pauschbetrag bis 7.400 € im Jahr), bekommen 5 Tage Zusatzurlaub, besonderen Kündigungsschutz und können früher in Rente gehen. Mit Merkzeichen G fahren Sie für 104 € im Jahr bundesweit im Nahverkehr.
Stand: 27.09.2026 · Quelle: SGB IX
- Steuer-Pauschbetrag
- 384 €–7.400 €
- je Jahr, nach GdB
- Zusatzurlaub
- 5 Arbeitstage
- bei Fünftagewoche
- Rente
- ab 62
- mit Abschlag; ohne ab 65
- Wertmarke
- 104 € / Jahr
- bei G, aG, Gl; kostenlos bei H, Bl
Vorteile nach GdB
| GdB | Pauschbetrag / Jahr | Außerdem |
|---|---|---|
| 20 | 384 € | – |
| 30 | 620 € | Gleichstellung möglich |
| 40 | 860 € | Gleichstellung möglich |
| 50 | 1.140 € | Ausweis, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Rente |
| 60 | 1.440 € | Ausweis, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Rente |
| 70 | 1.780 € | wie GdB 50; mit G: Fahrtkostenpauschale 900 € |
| 80 | 2.120 € | wie GdB 50; Fahrtkostenpauschale 900 € |
| 90 | 2.460 € | wie GdB 50; Fahrtkostenpauschale 900 € |
| 100 | 2.840 € | wie GdB 50; Fahrtkostenpauschale 900 € |
| H, Bl, TBl | 7.400 € | Fahrtkostenpauschale 4.500 € (auch bei aG), Kfz-Steuer frei |
Rechtsgrundlagen: § 33b Abs. 3 EStG, § 33 Abs. 2a EStG.
Arbeit
- Zusatzurlaub: 5 bezahlte Arbeitstage im Jahr bei einer Fünftagewoche (§ 208 SGB IX). Nicht für Gleichgestellte.
- Kündigungsschutz: Nach 6 Monaten im Betrieb braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).
- Keine Mehrarbeit: Auf Verlangen werden Sie von Überstunden freigestellt.
Rente
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es ab 65 ohne Abschlag, frühestens ab 62 mit Abschlag – bei 35 Versicherungsjahren und einem GdB von mindestens 50 bei Rentenbeginn (§ 37 SGB VI, für Jahrgänge ab 1964; ältere Jahrgänge früher).
Mobilität
- Freifahrt im Nahverkehr mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl und Wertmarke: 104 € im Jahr oder 53 € im Halbjahr, kostenlos bei H, Bl und für Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe (§ 228 SGB IX).
- Kfz-Steuer: befreit bei H, Bl oder aG; 50 % Ermäßigung bei G oder Gl, wenn Sie auf die Freifahrt verzichten (§ 3a KraftStG).
- Parken: blauer EU-Parkausweis bei aG oder Bl, landesweite Sonderregeln teils auch bei G.
- Rundfunkbeitrag: ermäßigt auf ein Drittel mit Merkzeichen RF.
Pflegende Angehörige
Wer einen Menschen mit Merkzeichen H oder ab Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegt, kann zusätzlich den Pflege-Pauschbetrag ansetzen. Noch kein Ausweis? So geht der Antrag.