Zum Inhalt springen
Zusammen weiterBerechnen

Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Die Pflegekasse zahlt eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat – ab Pflegegrad 1, wenn der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Ab Pflegegrad 2 lassen sich zusätzlich bis zu 40 % der Pflegesachleistung umwidmen, wenn kein Pflegedienst sie verbraucht.

Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Entlastungsbetrag
131 € / Monat
= 1.572 € im Jahr, ab Pflegegrad 1
Umwandlung (PG 2–5)
bis 318,40 €
bis 919,60 € / Monat bei PG 5
Voraussetzung
anerkannt
nach Landesrecht (§ 45a SGB XI)
Verfall
30.06. Folgejahr
für den Entlastungsbetrag

Was eine Haushaltshilfe übernehmen darf

  • Putzen, Staubsaugen, Bad und Küche reinigen
  • Wäsche waschen, bügeln, Betten beziehen
  • Einkaufen, Begleitung zu Arzt und Behörden
  • Kochen und gemeinsam essen

Körperpflege gehört ab Pflegegrad 2 nicht dazu – dafür gibt es Pflegegeld oder die Pflegesachleistung.

So rechnen Sie ab

  1. Anerkannten Anbieter suchen – die Pflegekasse hat eine Liste für Ihre Region.
  2. Abtretungserklärung unterschreiben: Dann rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab, und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
  3. Ohne Abtretung: Rechnung bezahlen und mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse einreichen.

Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Mehr dazu: Entlastungsbetrag.

Mehr Stunden: Umwandlung der Sachleistung

Reicht der Entlastungsbetrag nicht, können Sie ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % der Sachleistung für anerkannte Alltagshilfen verwenden – bei Pflegegrad 3 bis zu 598,80 € im Monat. Das anteilige Pflegegeld sinkt dann entsprechend. Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI, § 45a Abs. 4 SGB XI.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse eine Putzhilfe?
Ja, über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 – aber nur, wenn die Haushaltshilfe nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt ist. Eine privat bezahlte Reinigungskraft ohne Anerkennung wird nicht erstattet.
Kann auch eine Nachbarin als Haushaltshilfe abrechnen?
In vielen Bundesländern ja, wenn sie sich als Nachbarschaftshelferin registriert und einen kurzen Kurs gemacht hat. Die Regeln – etwa Stundensatz und Höchstzahl der betreuten Haushalte – sind je Land verschieden. Die Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt weiß, was bei Ihnen gilt.
Gibt es Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad?
Von der Krankenkasse, vorübergehend: etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, wenn niemand im Haushalt einspringen kann (§ 38 SGB V). Mit einem Kind unter 12 Jahren im Haushalt gelten erweiterte Regeln. Dafür fällt eine Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag an.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Den Teil, den Sie selbst zahlen, ja: 20 % der Kosten mindern die Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Was die Pflegekasse erstattet, zählt nicht mit.