Hausnotruf
Die Pflegekasse zahlt für einen Hausnotruf bis zu 27 € im Monat – das deckt bei vielen Anbietern den Basistarif komplett. Voraussetzung ist ein Pflegegrad (ab 1) und dass die Person allein lebt oder viele Stunden am Tag allein ist.
Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Zuschuss
- 27 € / Monat
- = 324 € im Jahr
- Pflegegrad
- 1 bis 5
- Voraussetzung
- oft allein
- allein lebend oder viele Stunden allein
- Eigenanteil
- nur Extras
- z. B. Schlüsselhinterlegung, Sturzsensor
So funktioniert ein Hausnotruf
Ein Knopf am Handgelenk oder als Kette ist mit einer Basisstation verbunden. Ein Druck genügt, und die Zentrale meldet sich über den Lautsprecher. Sie ruft Angehörige, Nachbarn oder den Rettungsdienst – je nachdem, was vorher vereinbart wurde.
Was die Pflegekasse zahlt – und was nicht
| Leistung | Pflegekasse |
|---|---|
| Basisgerät mit Notrufknopf und Anschluss an die Zentrale | ja, bis 27 € im Monat |
| Schlüsselhinterlegung, Einsatzdienst vor Ort | nein |
| Sturzsensor, Rauchmelder, Bewegungsmelder | nein |
| Mobiler Notruf mit GPS für unterwegs | in der Regel nein |
Die 27 € sind der Nettobetrag aus dem Vertrag der Pflegekassen mit den Anbietern. Ist der Anbieter umsatzsteuerpflichtig, zahlt die Kasse die Umsatzsteuer zusätzlich.
So beantragen Sie den Zuschuss
- Anbieter wählen, der mit den Pflegekassen abrechnet – das sind fast alle großen.
- Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen. Die meisten Anbieter schicken ihn für Sie an die Kasse.
- Nach der Bewilligung zahlt die Kasse den Basistarif direkt an den Anbieter.
Der Hausnotruf wird nicht mit anderen Leistungen verrechnet. Pflegebox und Entlastungsbetrag bleiben in voller Höhe erhalten.
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 1 SGB XI (technisches Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 52).