Pflegegrad 4
Mit Pflegegrad 4 bekommen Sie 2026 800 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige pflegen. Mit Entlastungsbetrag, Pflegebox und Entlastungsbudget stehen Ihnen zusammen 15.215 € im Jahr zu – Tagespflege und Umbau-Zuschuss kommen noch dazu.
Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegeld
- 800 € / Monat
- wenn Angehörige pflegen
- Pflegesachleistung
- 1.859 € / Monat
- statt Pflegegeld, für einen Pflegedienst
- Entlastungsbetrag
- 131 € / Monat
- für Haushaltshilfe und Betreuung
- Pflegebox
- 42 € / Monat
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 (Pflege zu Hause)
| Leistung | Betrag 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 800 € / Monat | wenn Angehörige pflegen |
| Pflegesachleistung | 1.859 € / Monat | statt Pflegegeld, für einen Pflegedienst |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | für Haushaltshilfe und Betreuung |
| Pflegebox | 42 € / Monat | Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 € / Jahr | gemeinsames Entlastungsbudget |
| Tagespflege | 1.685 € / Monat | zusätzlich zum Pflegegeld |
| Hausnotruf | 27 € / Monat | wenn die Person oft allein ist |
| Wohnumfeldverbesserung | 4.180 € je Maßnahme | je Umbau, Antrag vor Auftrag |
Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse 1.855 € im Monat direkt an das Heim.
Beispielrechnung: Ihr Pflegekonto bei Pflegegrad 4
Angenommen: Pflege zu Hause durch Angehörige, Sie pflegen selbst, bisher ist nichts beantragt. Treppen, Bad, Berufstätigkeit und Bundesland ändern das Ergebnis – der Assistent fragt danach.
Beispielkonto bei Pflegegrad 45.615 € ungenutzt pro Jahr, mit Fristen und Anträgen
Ihr Pflegekonto 2026
Ungenutzte Leistungen pro Jahr
5.615 €
+ einmalig bis 4.180 € Zuschuss für einen Umbau
Pflegegrad 4 · 3 Leistungen werden nach Ihren Angaben noch nicht genutzt.
Jetzt tun
Diese Leistungen verfallen, wenn niemand sie abruft.
Entlastungsbudget (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege)
Ungenutzt3.539 € pro Jahr
- Verfällt am 31.12.2026
Wenn die pflegende Person Urlaub braucht, krank ist oder einfach eine Pause benötigt, zahlt die Pflegekasse die Vertretung – stundenweise durch Nachbarn, Bekannte oder einen Dienst, oder in einer Kurzzeitpflege. Je bis zu 8 Wochen im Jahr. Was bis 31.12. nicht genutzt ist, verfällt.
So lösen Sie es ein
- Vertretung organisieren: Pflegedienst, Betreuungsdienst, Nachbarn oder entfernte Verwandte.
- Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse stellen (vorher oder auch nachträglich).
- Rechnung oder Quittung einreichen; bei Privatpersonen genügt eine formlose Bestätigung mit Stunden und Betrag.
Rechtsgrundlage: § 42a SGB XI
Entlastungsbetrag
Ungenutzt131 € pro Monat= 1.572 € im Jahr
- Verfällt am 30.06.2027
Geld für Hilfe im Alltag: Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Betreuung oder Tagespflege. Die Pflegekasse erstattet die Rechnungen anerkannter Anbieter. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
So lösen Sie es ein
- Anerkannten Anbieter für Alltagshilfe suchen (Liste bei der Pflegekasse oder im Pflegeportal Ihres Landes).
- Leistung in Anspruch nehmen, Rechnung aufbewahren.
- Rechnung bei der Pflegekasse einreichen – oder den Anbieter direkt mit der Kasse abrechnen lassen (Abtretungserklärung).
Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI
Pflegehilfsmittel (Pflegebox)
Ungenutzt42 € pro Monat= 504 € im Jahr
- Jeder Monat ohne Box verfällt.
Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz: Die Pflegekasse zahlt diese Verbrauchsartikel jeden Monat. Ein Anbieter liefert die Box nach Hause und rechnet direkt mit der Kasse ab – ohne Zuzahlung.
So lösen Sie es ein
- Pflegebox-Anbieter wählen (Lieferung kostenlos, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse).
- Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen – der Anbieter schickt ihn an die Kasse.
- Box wird monatlich geliefert; Inhalt jederzeit änderbar.
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI
Beratungseinsatz
PflichtPflicht: halbjährlich
Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen – durch einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle. Der Besuch ist kostenlos. Fehlt er, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.
So lösen Sie es ein
- Pflegedienst oder anerkannte Beratungsstelle anrufen und Termin vereinbaren.
- Der Dienst schickt den Nachweis an die Pflegekasse.
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI
Auch möglich
Bei Bedarf: antippen für Details und Anleitung.
Umbau der WohnungZuschuss bis 4.180 € je Maßnahme
- Wichtig: Antrag vor der Auftragsvergabe stellen.
Türverbreiterung, Rampe, Haltegriffe oder ein anderer Umbau, der die Pflege zu Hause erleichtert: Die Pflegekasse gibt einen Zuschuss.
So lösen Sie es ein
- Angebot einholen, aber noch keinen Auftrag erteilen.
- Antrag auf Wohnumfeldverbesserung mit Angebot bei der Pflegekasse stellen.
- Erst nach der Bewilligung beauftragen.
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI
Tagespflegebis 1.685 € pro Monat
Ein eigenes Budget für Tage in einer Tagespflege, mit Fahrdienst. Es kommt zum Pflegegeld hinzu, nichts wird gekürzt. Selbst zu zahlen sind nur Verpflegung und Investitionskosten – dafür lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen.
So lösen Sie es ein
- Tagespflege in der Nähe suchen und einen Probetag vereinbaren.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen; die Einrichtung rechnet direkt ab.
Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI
Pflegekurs für Angehörigekostenlos
Kurse zu Heben, Lagern, Demenz oder Umgang mit Belastung – auch online oder als Schulung zu Hause. Die Pflegekasse trägt die Kosten.
So lösen Sie es ein
- Bei der Pflegekasse nach Kursen fragen oder einen kostenlosen Online-Kurs wählen.
Rechtsgrundlage: § 45 SGB XI
Läuft bereits
Pflegegeld800 € pro MonatLaufende Leistung
Wird monatlich an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Das Geld ist frei verwendbar, etwa als Anerkennung für die pflegende Person.
Für Sie als pflegende Angehörige2 Ansprüche für Sie selbst – Steuer, Rente, freie Tage
Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung1.800 € pro Jahr vom Einkommen abziehbar
Wer unentgeltlich pflegt, zieht bei Pflegegrad 4 pauschal 1.800 € im Jahr vom zu versteuernden Einkommen ab – ohne Belege. Voraussetzung: Sie bekommen für die Pflege kein Geld, auch kein weitergeleitetes Pflegegeld. Pflegen mehrere, wird der Betrag geteilt. Wie viel Steuer das spart, hängt vom Einkommen ab.
So lösen Sie es ein
- In der Einkommensteuererklärung die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ öffnen (für 2025: Zeilen 11 bis 20).
- Name, Pflegegrad und Steuer-ID der gepflegten Person eintragen – ohne Steuer-ID (Zeile 13) gibt es den Pauschbetrag nicht.
- Angeben, ob weitere Personen pflegen – dann wird der Betrag geteilt.
Rechtsgrundlage: § 33b Abs. 6 EStG
Rentenpunkte für die pflegende Personbis 514,94 € Rentenbeitrag pro Monat
Wer mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, bekommt von der Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung. Die Kasse meldet sie an die Rentenversicherung – aber nur, wenn sie den Fragebogen zur Pflegeperson hat. Ob die Zeiten angekommen sind, steht im Rentenverlauf.
So lösen Sie es ein
- Bei der Pflegekasse den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für Pflegepersonen“ anfordern.
- Ausfüllen: Stunden pro Woche, Erwerbstätigkeit. Pflegen mehrere Personen, trägt jede ihren Anteil ein.
- Nach einigen Monaten im Rentenverlauf prüfen, ob die Pflegezeiten gemeldet sind.
Rechtsgrundlage: § 44 SGB XI
Beträge: Stand 25.09.2026, Leistungsrecht der Pflegeversicherung (SGB XI). Die Übersicht beruht auf Ihren Angaben und ist keine Entscheidung der Pflegekasse. Keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Wann liegt Pflegegrad 4 vor?
Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: 70 bis unter 90 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Typisch: Die Person ist in den meisten Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen, kann sich kaum noch allein fortbewegen oder braucht wegen einer fortgeschrittenen Demenz fast ständig Begleitung. Entscheidend ist aber nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig die Person im Alltag ist. Eine erste Einschätzung gibt der Pflegegrad-Rechner.
So kommen Sie an die Leistungen
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen – ein Anruf genügt, das Datum des Anrufs zählt.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, meist zu Hause.
- Bescheid prüfen. Ist der Pflegegrad zu niedrig, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch.
- Leistungen einzeln abrufen – viele werden nicht automatisch gezahlt.
Wer nur Pflegegeld bezieht, muss alle 6 Monate einen kostenlosen Beratungsbesuch nachweisen, sonst kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.