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Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge heißt: die eigenen Wünsche festhalten und das Geld dafür so zurücklegen, dass es sicher ankommt. Am sichersten ist ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter, bezahlt auf ein Treuhandkonto.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Verbraucherzentrale

Wünsche
schriftlich
Kopie an Angehörige
Geld
Treuhandkonto
nicht an den Bestatter
Sozialamt
angemessen = geschützt
wenn zweckgebunden
Erbschaftsteuer
15.000 € pauschal
§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG

Drei Schritte

  1. Wünsche aufschreiben: Erd- oder Feuerbestattung, Ort, Trauerfeier, Musik, wer benachrichtigt werden soll. Datiert und unterschrieben, eine Kopie bei den Angehörigen – nicht nur im Testament, das oft erst nach der Beerdigung geöffnet wird.
  2. Kosten klären: Angebot bei zwei Bestattern einholen, Friedhofsgebühren am gewünschten Ort erfragen. Richtwerte stehen unter Bestattungskosten.
  3. Geld sichern: Vorsorgevertrag mit Zahlung auf ein Treuhandkonto, Sparkonto mit Vollmacht oder eine Versicherung mit Abtretung an den Bestatter.

Die Wege im Vergleich

WegVorteilNachteil
Vorsorgevertrag + TreuhandWünsche und Geld gebunden, insolvenzsicherPreise können bis zum Todesfall steigen
Sparkontokeine Kosten, frei verfügbarnicht zweckgebunden, beim Sozialamt schwerer geschützt
SterbegeldversicherungSumme ab Vertragsbeginn (nach Wartezeit)bei spätem Abschluss oft teurer als die Summe

Vorsorge und Pflegeheim

Reichen Rente und Vermögen für das Pflegeheim nicht, springt das Sozialamt ein und verlangt, dass eigenes Vermögen zuerst eingesetzt wird. Eine angemessene, zweckgebundene Bestattungsvorsorge darf in der Regel bleiben. Schließen Sie den Vertrag deshalb rechtzeitig und in angemessener Höhe ab.

Unabhängig beraten die Verbraucherzentralen: Verbraucherzentrale: Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht.

Häufige Fragen

Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Ein Vertrag mit einem Bestatter über Art und Ablauf der eigenen Bestattung, mit festem Leistungsumfang und Kostenvoranschlag. Bezahlt wird vorab – idealerweise auf ein Treuhandkonto, nicht an den Bestatter selbst.
Was passiert mit dem Geld, wenn der Bestatter pleitegeht?
Liegt es bei einem unabhängigen Treuhänder, bleibt es geschützt und kann einem anderen Bestatter übertragen werden. Deshalb: nie direkt an den Bestatter zahlen.
Muss ich die Vorsorge für Pflegeheimkosten einsetzen?
Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist nach der Rechtsprechung in der Regel geschützt, wenn das Geld eindeutig für die Bestattung gebunden ist. Was angemessen ist, bestimmt das Sozialamt nach den örtlichen Kosten. Übertriebene Beträge müssen eingesetzt werden.
Kann ich den Vertrag ändern?
Ja, Wünsche und Leistungen lassen sich anpassen. Kündigen ist meist möglich, bei Schonvermögen gegenüber dem Sozialamt aber gerade nicht gewollt.