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Tagespflege

Für die Tagespflege zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad zwischen 721 € und 2.085 € im Monat – zusätzlich zum Pflegegeld, das nicht gekürzt wird. Selbst tragen Sie nur Verpflegung und Investitionskosten, und auch dafür lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen.

Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Pflegegrad 2
bis 721 € / Monat
zusätzlich zum Pflegegeld
Pflegegrad 3
bis 1.357 € / Monat
Pflegegrad 4
bis 1.685 € / Monat
Pflegegrad 5
bis 2.085 € / Monat

Was ist Tagespflege?

Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung – mit Mahlzeiten, Betreuung, Beschäftigung und Pflege – und schläft zu Hause. Ein Fahrdienst holt sie morgens ab und bringt sie nachmittags zurück. Für pflegende Angehörige heißt das: planbare freie Tage, etwa um arbeiten zu gehen.

Kosten der Tagespflege: Rechenbeispiel

Pflegegrad 3, zwei Tage pro Woche, rund 9 Tage im Monat. Der Pflegeanteil liegt je nach Einrichtung bei etwa 60 bis 90 € pro Tag – bei 9 Tagen also deutlich unter dem Budget von 1.357 €. Selbst zu zahlen bleiben Verpflegung und Investitionskosten, bei etwa 20 € pro Tag also rund 180 € im Monat. Davon übernimmt der Entlastungsbetrag 131 €.

Tagessätze sind Richtwerte und unterscheiden sich stark nach Region und Einrichtung.

So beantragen Sie Tagespflege

  1. Tagespflege in der Nähe suchen und einen Probetag vereinbaren – der ist meist kostenlos.
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen. Viele Einrichtungen helfen dabei.
  3. Die Einrichtung rechnet den Pflegeanteil direkt mit der Pflegekasse ab.
  4. Die Rechnung für Verpflegung und Investitionskosten beim Entlastungsbetrag einreichen.

Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI. Das gleiche Budget gilt für die Nachtpflege.

Häufige Fragen

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn wir Tagespflege nutzen?
Nein. Die Tagespflege hat ein eigenes Budget. Pflegegeld und Pflegesachleistung werden in voller Höhe weitergezahlt.
Was kostet die Tagespflege selbst?
Selbst zahlen Sie Verpflegung und Investitionskosten, je nach Einrichtung oft 15 bis 30 € pro Tag. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag (131 € im Monat) einsetzen.
Gibt es Tagespflege bei Pflegegrad 1?
Aus dem Tagespflege-Budget nicht. Mit Pflegegrad 1 lässt sich die Tagespflege aber über den Entlastungsbetrag (131 € im Monat) bezahlen.
Ist der Fahrdienst inklusive?
Ja. Die Fahrt von zu Hause zur Tagespflege und zurück gehört zu den Leistungen, die die Pflegekasse übernimmt.
Muss man die Tagespflege jeden Tag besuchen?
Nein. Viele beginnen mit ein oder zwei Tagen pro Woche. Die Einrichtung rechnet nur die genutzten Tage ab.