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Pflegehilfsmittel beantragen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse – ab Pflegegrad 1, bei Pflege zu Hause. Die Kasse zahlt bis zu 42 € im Monat (504 € im Jahr). Unsere kostenlose Vorlage erstellt den Antrag als PDF.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Betrag
42 € / Monat
§ 40 Abs. 2 SGB XI
Pflegegrad
1 bis 5
nur bei Pflege zu Hause
Rezept
nicht nötig
Verfall
monatlich
kein Nachholen

Antrag auf Pflegehilfsmittel als PDF

Kostenlos, ohne Anmeldung. Das PDF entsteht in Ihrem Browser – Ihre Angaben werden nicht übertragen.

Pflegegrad
Was wird gebraucht?

Welche Pflegehilfsmittel es gibt

Zum Verbrauch gehören Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Schutzschürzen, Mundschutz, Fingerlinge und Schutzservietten. Technische Hilfen wie ein Pflegebett laufen über einen eigenen Antrag – mehr dazu unter Pflegehilfsmittel.

Selbst beantragen oder Pflegebox?

Mit dem Antrag hier kaufen Sie selbst und reichen die Belege ein – oder Sie nennen im Antrag einen Anbieter, der liefert. Bequemer ist meist die Pflegebox: Der Anbieter übernimmt Antrag und Abrechnung, Sie bekommen die Box jeden Monat nach Hause.

Häufige Fragen

Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?
Nein. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Voraussetzung sind ein Pflegegrad und Pflege zu Hause.
Was ist einfacher: selbst beantragen oder Pflegebox?
Meist die Pflegebox. Der Anbieter stellt den Antrag, liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab. Selbst beantragen lohnt sich, wenn Sie im Geschäft kaufen und die Belege einreichen möchten.
Verfällt der Betrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Ja. Die 42 € gelten je Monat. Was in einem Monat nicht abgerufen wird, lässt sich nicht nachholen.