Hörgeräte-Preise
Gesetzlich Versicherte bekommen zwei Hörgeräte für 20,00 € Zuzahlung: Die Krankenkasse zahlt bis zu 1.603,81 € für die beidohrige Versorgung. Wer ein besseres Gerät will, zahlt die Differenz selbst – meist 500 € bis 3.000 € je Ohr.
Stand: 27.09.2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband
- Kasse zahlt, beide Ohren
- 1.603,81 €
- inkl. Ohrpassstück und Anpassung
- Kasse zahlt, ein Ohr
- 964,50 €
- Ihre Zuzahlung
- 10 € je Gerät
- unter 18: keine
- Eigenanteil Mittelklasse
- 500 €–1.500 €
- je Gerät, Richtwert
Was die Krankenkasse zahlt
Für Hörgeräte gelten Festbeträge (§ 36 SGB V), festgesetzt vom GKV-Spitzenverband und gültig seit 01.04.2022. Sie decken Gerät, Ohrpassstück, Hörtests, Anpassung und die Nachbetreuung beim Hörakustiker ab.
| Versorgung | Festbetrag (brutto) |
|---|---|
| Beide Ohren, Regelfall | 1.603,81 € |
| Ein Ohr | 964,50 € |
| Beide Ohren, an Taubheit grenzend | 1.668,94 € |
| Ein Ohr, an Taubheit grenzend | 1.024,67 € |
Preisklassen im Überblick
- Kassengerät: nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Gerät. Jeder Akustiker mit Kassenvertrag muss mindestens ein solches Gerät anbieten – mehr dazu unter Hörgeräte-Zuzahlung.
- Mittelklasse: etwa 500 € bis 1.500 € Eigenanteil je Gerät. Meist mit Akku und Bluetooth.
- Premium: etwa 1.500 € bis 3.000 € je Gerät. Bessere Sprachverständlichkeit in lauter Umgebung, sehr kleine Bauformen.
Die Spannen sind Richtwerte aus Preisangaben von Akustikern, keine Kassenleistung. Lassen Sie sich zwei Geräte im Alltag testen – eines davon ohne Aufpreis – und vergleichen Sie selbst.
So kommen Sie zum Hörgerät
- Termin beim HNO-Arzt: Hörtest und Verordnung.
- Mit der Verordnung zum Hörakustiker Ihrer Wahl.
- Mehrere Geräte zu Hause testen, darunter mindestens ein Gerät ohne Eigenanteil.
- Der Akustiker rechnet mit der Kasse ab. Sie zahlen Zuzahlung und gegebenenfalls den Aufpreis.
Quelle der Festbeträge: GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hörhilfen (Bekanntmachung vom 20.12.2021).