Zum Inhalt springen
Zusammen weiterBerechnen

Kurzzeitpflege

Für Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse 2026 bis zu 3.539 € im Jahr für bis zu 8 Wochen in einer Pflegeeinrichtung – ab Pflegegrad 2. Das Geld kommt aus dem Entlastungsbudget, das Sie auch für Verhinderungspflege nutzen können, und verfällt am 31. Dezember.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Budget
bis 3.539 € / Jahr
gemeinsam mit Verhinderungspflege
Dauer
bis 8 Wochen
je Kalenderjahr
Pflegegrad
2 bis 5
PG 1: über den Entlastungsbetrag
Verfall
31.12.2026
nicht übertragbar

Wann Kurzzeitpflege hilft

  • nach einem Krankenhausaufenthalt, bis die Pflege zu Hause wieder klappt
  • wenn die pflegende Person selbst krank wird oder eine Pause braucht
  • während eines Umbaus der Wohnung
  • in einer Krise, in der die Pflege zu Hause vorübergehend nicht reicht

Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?

Bei der Kurzzeitpflege zieht die pflegebedürftige Person vorübergehend in eine Einrichtung. Bei der Verhinderungspflege bleibt sie zu Hause und jemand anderes übernimmt. Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich beide ein gemeinsames Budget von 3.539 € – Sie entscheiden frei, wie Sie es aufteilen.

Budget-Rechner Kurzzeitpflege

Restbudget 2026
3.539,00 €
Zahlt die Pflegekasse
0,00 €
Pflegekosten über dem Budget
0,00 €
Bleibt für Verhinderungspflege
3.539,00 €

Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst – dafür lässt sich der Entlastungsbetrag (131 € im Monat, auch angespart) einsetzen.

So beantragen Sie Kurzzeitpflege

  1. Früh einen Platz suchen. Kurzzeitpflegeplätze sind knapp – für den Sommer am besten schon im Frühjahr anfragen.
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen, formlos oder mit dem Formular der Kasse.
  3. Die Einrichtung rechnet den Pflegeanteil direkt mit der Kasse ab.
  4. Die Rechnung für Unterkunft und Verpflegung beim Entlastungsbetrag einreichen.

Antrag auf Kurzzeitpflege als PDF

Zeitraum und Einrichtung eintragen, das Restbudget kommt aus Ihrem Pflegekonto.

Rechtsgrundlage: § 42 SGB XI mit § 42a SGB XI.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Kurzzeitpflege?
Bis zu 3.539 € im Kalenderjahr aus dem Entlastungsbudget, für bis zu 8 Wochen. Das Budget teilt sich die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege.
Gibt es Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1?
Nicht aus dem Entlastungsbudget. Mit Pflegegrad 1 können Sie aber den Entlastungsbetrag (131 € im Monat, auch angespart) für eine Kurzzeitpflege einsetzen.
Was muss ich bei der Kurzzeitpflege selbst bezahlen?
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag verwenden. Je nach Einrichtung sind das oft 30 bis 60 € am Tag.
Wird das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege weitergezahlt?
Ja, zur Hälfte – für bis zu 8 Wochen im Jahr. Der erste und der letzte Tag zählen noch voll.
Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus ohne Pflegegrad – geht das?
Ja. Ist nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Pflege nötig, aber (noch) kein Pflegegrad festgestellt, zahlt die Krankenkasse die Kurzzeitpflege (§ 39c SGB V). Der Sozialdienst im Krankenhaus stellt den Antrag.