Pflegegeld
Das Pflegegeld beträgt 2026 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5) im Monat. Es steht allen ab Pflegegrad 2 zu, die zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden – und kommt zu Entlastungsbetrag, Pflegebox und Entlastungsbudget hinzu.
Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrad 2
- 347 € / Monat
- = 4.164 € im Jahr
- Pflegegrad 3
- 599 € / Monat
- = 7.188 € im Jahr
- Pflegegrad 4
- 800 € / Monat
- = 9.600 € im Jahr
- Pflegegrad 5
- 990 € / Monat
- = 11.880 € im Jahr
Pflegegeld-Tabelle 2026
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung (Pflegedienst) | Beratungseinsatz |
|---|---|---|---|
| 2 | 347 € | bis 796 € | alle 6 Monate |
| 3 | 599 € | bis 1.497 € | alle 6 Monate |
| 4 | 800 € | bis 1.859 € | alle 6 Monate |
| 5 | 990 € | bis 2.299 € | alle 6 Monate |
Pflegegeld und Sachleistung lassen sich kombinieren (Kombinationsleistung, § 38 SGB XI): Nutzt der Pflegedienst zum Beispiel 40 % der Sachleistung, werden 60 % des Pflegegelds ausgezahlt.
Pflegegeld-Rechner: mit Pflegedienst
Genutzt: 0 % der Sachleistung von 1.497,00 €
Pflegegeld: 599,00 € im Monat
Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Umgewandelte Beträge für Alltagshilfen (§ 45a Abs. 4) zählen wie genutzte Sachleistung.
Voraussetzungen
- Pflegegrad 2 bis 5, bewilligt von der Pflegekasse.
- Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn – nicht im Pflegeheim.
- Regelmäßiger Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle. Der Besuch ist kostenlos.
Noch kein Pflegegrad? Mit dem Pflegegrad-Rechner sehen Sie in zwei Minuten, welcher Grad in Frage kommt. Ist der Bescheid zu niedrig, hilft der kostenlose Widerspruch.
Pflegegeld beantragen
- Pflegekasse anrufen und Leistungen der Pflegeversicherung beantragen – formlos. Das Pflegegeld gibt es ab dem Monat des Antrags.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst abwarten.
- Im Antragsformular „Pflegegeld“ ankreuzen und die Kontoverbindung angeben.
Ausführlich: Pflegegrad beantragen. Kostenlose Hilfe beim Antrag gibt die Pflegeberatung.
Was zusätzlich zum Pflegegeld zusteht
Das Pflegegeld wird mit diesen Leistungen nicht verrechnet:
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Hilfe im Alltag
- Pflegebox: 42 € im Monat für Verbrauchsmaterial
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr
- Tagespflege: eigenes Budget bis 2.085 € im Monat
- Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € je Umbau
Rente für pflegende Angehörige
Wer mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, bekommt von der Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung (§ 44 SGB XI) – bei reinem Pflegegeld bis zu 198,62 € (Pflegegrad 2) bis 735,63 € (Pflegegrad 5) im Monat. Die Pflegekasse fragt das mit einem Fragebogen ab – wer ihn nicht bekommen hat, sollte nachfragen. Mehr dazu: Rente für pflegende Angehörige.
Rechtsgrundlage: § 37 SGB XI.