Pflegetagebuch
Ein Pflegetagebuch hält fest, wobei und wie oft eine pflegebedürftige Person Hilfe braucht. Unsere kostenlose PDF-Vorlage ist gegliedert wie die Begutachtung des Medizinischen Dienstes – so finden sich Ihre Notizen im Gutachten wieder. Ein bis zwei Wochen vor dem Termin ausfüllen genügt.
Stand: 25.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
- Kosten
- kostenlos
- ohne Anmeldung, im Browser erzeugt
- Aufbau
- 6 Bereiche
- wie im Gutachten (§ 15 SGB XI)
- Dauer
- 1–2 Wochen
- vor der Begutachtung
- Format
- A4 quer
- eine Woche pro Seite
Pflegetagebuch-Vorlage herunterladen
Querformat A4, eine Woche pro Seite. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Was ins Pflegetagebuch gehört
Die Vorlage folgt den sechs Bereichen, die der Medizinische Dienst bewertet:
- Bewegen: Aufstehen, im Bett umdrehen, in der Wohnung gehen, Treppen steigen
- Denken und Verstehen: Personen erkennen, sich zeitlich und örtlich zurechtfinden, Entscheidungen treffen, Gesprächen folgen
- Verhalten und Psyche: nächtliche Unruhe, Weglaufen, Aggression, Ängste, Antriebslosigkeit, Abwehr von Hilfe
- Selbstversorgung: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang
- Krankheit und Therapie: Tabletten richten, Insulin, Verbände, Arztbesuche, Therapien zu Hause
- Alltag und Kontakte: Tagesablauf planen, sich beschäftigen, Ruhen und Schlafen, Kontakt zu anderen
Am stärksten zählt die Selbstversorgung – Waschen, Anziehen, Essen, Toilette. Hier lohnt es sich, besonders genau zu sein.
So füllen Sie es richtig aus
- Täglich, am besten abends. Nachträglich aus dem Gedächtnis wird es ungenau.
- Konkret: nicht „Hilfe beim Anziehen“, sondern „Strümpfe und Schuhe komplett übernommen, Knöpfe geschlossen, 15 Minuten“.
- Auch Anleiten, Erinnern und Beaufsichtigen zählen – nicht nur, was Sie selbst übernehmen.
- Nächte nicht vergessen: Toilettengänge, Unruhe, Umlagern.
Wie viele Punkte ungefähr herauskommen, zeigt der Pflegegrad-Rechner. Den Antrag selbst erstellen Sie unter Pflegegrad beantragen.
Häufige Fragen
Ist ein Pflegetagebuch Pflicht?
Nein. Es hilft aber, beim Gutachtertermin nichts zu vergessen. Viele Pflegebedürftige zeigen sich beim Besuch von ihrer besten Seite – das Tagebuch zeigt den echten Alltag.
Wie lange sollte ich das Pflegetagebuch führen?
Ein bis zwei Wochen vor der Begutachtung reichen meist. Bei stark schwankendem Zustand eher länger.
Muss ich die Minuten genau aufschreiben?
Seit 2017 zählt nicht mehr die Zeit, sondern wie selbstständig die Person ist. Trotzdem helfen Häufigkeit und Dauer, den Hilfebedarf greifbar zu machen. Wichtiger ist, was genau nicht mehr allein geht.
Hilft das Pflegetagebuch auch beim Widerspruch?
Ja. Im Widerspruch können Sie mit dem Tagebuch zeigen, wo das Gutachten den Hilfebedarf zu niedrig eingeschätzt hat.